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Arbeitsgemeinschaft Verhaltensmodifikation Schweiz
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Statuten Sektion Psychologen der AVM-CH

Sektion Psychologen der AVM-CH

Sektionsreglement

A. Allgemeines/ Zweck

Art. 1
Die Sektion Psychologen vereinigt die Mitglieder der AVM-CH mit spezifischen Interessen der Psychologen (gemäss Statuten der AVM-CH, Art. 15 & 16). Die Sektion ist ein Organ der AVM-CH.

Art. 2
Die Sektion Psychologen der AVM-CH bezweckt die Wahrung der ideellen und materiellen Interessen ihrer Sektionsmitglieder innerhalb der AVM-CH und - gemeinsam mit dem Vorstand der AVM-CH - nach außen (gemäss Statuten der AVM-CH).

B. Mitgliedschaft

Art. 3
Diejenigen ordentlichen Mitglieder der AVM-CH werden Mitglied der Sektion Psychologen, welche nachweislich über eine Schweizer Hochschule (Universität oder Fachhochschule) einen Master resp. ein Lizentiat oder Diplom in Psychologie erworben haben, oder über einen äquivalenten im Ausland erworbenen Hochschulabschluss verfügen (FSP-Standard).

Art. 4
Der Sektionsvorstand prüft die Aufnahmegesuche von Mitgliedern der AVM-CH in die Sektion, entscheidet über die Aufnahme und orientiert die Sektion und die AVM-CH. In strittigen Fällen entscheidet immer die Sektionsversammlung.

Art. 5
Die Mitgliedschaft in der Sektion Psychologen erlischt:
a) Durch Austritt oder Ausschluss aus der AVM-CH.
b) Bei Nichterfüllung allfälliger finanzieller Verpflichtungen gegenüber der Sektion trotz zweimaliger Mahnung.
c) Durch Ausschluss aus der Sektion Psychologen auf Antrag des Sektionsvorstandes nach Anhörung des betroffenen Mitgliedes durch die Sektionsversammlung ohne Angabe von Gründen.

C. Finanzen

Art. 6
Die Sektionsversammlung kann auf Antrag des Sektionsvorstandes eigene Jahresbeiträge erheben und über ein eigenes Budget verfügen.
Der Sektionsvorstand kann bei der AVM-CH Antrag stellen auf einen Beitrag pro Sektionsmitglied aus der Kasse der AVM-CH. Der Antrag ist zu begründen.
Die Sektion der Psychologen ist der AVM-CH Rechenschaft schuldig über die von der AVM-CH erhaltenen Beiträge.

D. Organisation

Art. 7
Die Organe der Sektion Psychologen sind:
a) Die Sektionsversammlung
b) Der Sektionsvorstand
c) Besondere Kommissionen
d) Die Revisoren.

Art 8
Die Sektionsversammlung setzt sich aus allen Sektionsmitgliedern zusammen. Gemäss Art. 21 der Statuten der AVM-CH haben alle Mitglieder der AVM-CH Zutritt zu und Antragsrecht an den Sektionsversammlungen. Das Stimm- und Wahlrecht ist aber den Sektionsmitgliedern vorbehalten.

Art. 9
Mindestens einmal jährlich wird eine ordentliche Sektionsversammlung einberufen. Der Termin wird in der Regel mit der Generalversammlung der AVM-CH koordiniert. Die Einladung erfolgt durch schriftliche Mitteilung an alle Mitglieder unter Angabe von Traktanden, Ort und Zeit. Sie muss spätestens vier Wochen vor der Generalversammlung bei den Mitgliedern eintreffen. Ausserordentliche Sektionsversammlungen können veranstaltet werden auf Beschluss des Vorstandes oder auf Begehren eines Drittels der Mitglieder, sofern ein solches Begehren schriftlich unter Ausführung der Gründe an den Vorstand gestellt wird. Über die Durchführung der Sektionsversammlungen werden alle Mitglieder der AVM-CH rechtzeitig informiert.

Art. 10
Die Geschäfte der Sektionsversammlung sind:
a) Entgegennahme und Genehmigung des Jahresberichtes.
b) Beschluss über strittige Mitgliederaufnahmen und Ausschluss von Sektionsmitgliedern.
c) Abnahme der Sektionsrechnung
d) Festsetzung von Budget und Sektionsbeitrag
e) Festsetzung der Finanzkompetenz des Vorstandes der Sektion.
f) Wahlen: - Sektionspräsident
- übrige Mitglieder des Sektionsvorstandes
- Rechnungsrevisor
- Delegierte FSP
g) Änderung des Sektionsreglements
h) Beschlussfassung berufspolitischer Aktivitäten
i) Einsetzen besonderer Kommissionen
j) Mandatierung der FSP-Delegierten.

Die Sektionsversammlung entscheidet nur über traktandierte Geschäfte. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr der anwesenden Sektionsmitglieder. Für Änderungen des Sektionsreglements sind zwei Drittel der Stimmen der anwesenden Sektionsmitglieder erforderlich.

Sektionspräsident, übrige Mitglieder des Sektionsvorstandes, FSP-Delegierte und Rechnungsrevisor werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich.

E. Sektionsvorstand

Art. 11
Der Sektionsvorstand konstituiert sich selbst. Der Sektionsvorstand besorgt die Angelegenheiten der Sektion im Sinne von Art. 2 dieses Reglements, soweit sie nicht andern Sektionsorganen zugewiesen sind. Im besonderen fallen ihm folgende Aufgaben zu:
a) Ausführung der Beschlüsse der Sektionsversammlung.
b) Führung der Sektionsrechnungs- und Kassageschäfte.
c) Abfassung des Jahresberichtes.
d) Aufnahme von Neumitgliedern.
e) Pflege und Förderung des Gesprächs zwischen den Sektionsmitgliedern.
f) Vertretung der Sektionsmitglieder und deren Anliegen im Vorstand der AVM-CH.
g) Vertretung der Sektion Psychologen nach aussen. Dies in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand der AVM-CH (gemäss Art. 21 der Statuten der AVM-CH) und bei Interessenüberschneidung in Zusammenarbeit mit den entsprechenden anderen Sektionen.
h) Pflege der Beziehungen und des offenen Gesprächs mit der FSP, Behörden, Universitätsinstituten, Fachverbänden und Weiterbildungsinstituten nach Absprache mit dem Vorstand der AVM-CH.
i) Bestimmung eines/r Delegierten für den Vorstand der AVM-CH aus seiner Mitte (gemäss Statuten der AVM-CH, Art. 21).
j) Einsetzen besonderer Kommissionen.

Für besondere Aufgaben kann der Sektionsvorstand weitere Mitarbeiter beiziehen.

F. Weitere Bestimmungen

Art. 12
Die Auflösung der Sektion Psychologen der AVM-CH kann an einer ordnungsgemäss einberufenen Sektionsversammlung beschlossen werden. Sie erfordert zwei Drittel der Stimmen der anwesenden Sektionsmitglieder. Die Akten der Sektion sowie ein allfälliges Vermögen fallen an die AVM-CH.

Art. 13
Die Statuten der AVM-CH sind dem Sektionsreglement übergeordnet.
Im Zweifelsfalle ist der deutsche Text massgebend.

 

Der Präsident:                        Die Kassierin:

Manuel Niethammer                 Natascha Mathys

 


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